Gesellschaftsrecht Bielefeld

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bielefeld

Gesellschaftsrecht

Unsere Tätigkeit als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bielefeld bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Kompetenz im Gesellschaftsrecht – Notar und Rechtsanwalt Volker Küpperbusch

Notar und Rechtsanwalt Volker Küpperbusch berät Unternehmen und Unternehmer als Fachanwalt und Notar in Bielefeld. Dies umfasst die Gründung, den Kauf, die Kapitalerhöhung sowie die Nachfolge und Übernahme von Unternehmen.

Wir vertreten Sie im Gesellschaftsrecht von A bis Z, insbesondere bei

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Nachhaltigkeit im Gesellschaftsrecht: ESG-Kriterien und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung gewinnen auch im Gesellschaftsrecht zunehmend an Bedeutung. Die Integration von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in Unternehmensstrategien und -berichte wird für Gesellschaften aller Größenordnungen relevanter.

Aktuelle Entwicklungen:

  1. Verschärfte Berichtspflichten für große Unternehmen
  2. Zunehmender Druck von Investoren und Stakeholdern
  3. Potenzielle Haftungsrisiken bei Nichteinhaltung von ESG-Standards
  4. Einfluss auf Unternehmensfinanzierung und -bewertung

Für Unternehmen in Bielefeld und Umgebung ergeben sich daraus neue Herausforderungen, aber auch Chancen:

  • Verbesserung der Reputation durch transparente ESG-Berichterstattung
  • Erschließung neuer Kundengruppen und Märkte
  • Optimierung von Prozessen und Risikomanagement
  • Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren


Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld berät Unternehmen umfassend zur Integration von ESG-Kriterien in ihre Gesellschaftsstrukturen. Seine Expertise im Gesellschaftsrecht ermöglicht eine rechtssichere Umsetzung nachhaltiger Unternehmensstrategien auch größerer Unternehmen, wenn notwendig in Zusammenarbeit mit noch spezialisierteren Beratern im Bereich Compliance und Finanzierung.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen:

  • Überprüfung und Anpassung von Compliance-Systemen
  • Integration von ESG-Zielen in Unternehmensstrategien und Satzungen
  • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Entwicklung transparenter ESG-Berichterstattung


Besonders für mittelständische Unternehmen in Bielefeld bietet die frühzeitige Auseinandersetzung mit ESG-Themen Wettbewerbsvorteile. Notar Küpperbusch unterstützt bei der rechtlichen Gestaltung nachhaltiger Unternehmensstrukturen und berät zu möglichen Haftungsrisiken.

Die Integration von ESG-Kriterien ins Gesellschaftsrecht wird die Unternehmenslandschaft nachhaltig verändern. Mit der fachkundigen Beratung von Rechtsanwalt Küpperbusch können Unternehmen in Bielefeld diese Entwicklung proaktiv gestalten und sich zukunftssicher aufstellen.

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Digitalisierung im Gesellschaftsrecht: Online-Gründungen und virtuelle Hauptversammlungen

Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesellschaftsrecht nicht Halt. Zwei wichtige Entwicklungen prägen aktuell die Branche: die Möglichkeit zur Online-Gründung von Gesellschaften und die dauerhafte Einführung virtueller Hauptversammlungen.

Online-Gründungen revolutionieren den Start ins Unternehmertum

Seit dem 1. August 2022 können bestimmte Gesellschaftsformen in Deutschland online gegründet werden. Dies betrifft insbesondere:

  • GmbHs
  • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
  • Einzelunternehmen

Vorteile für Gründer in Bielefeld:

  • Zeitersparnis durch wegfallende Anreise zum Notar
  • Flexibilität bei der Terminwahl
  • Potenziell geringere Kosten


Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld begleitet Gründer kompetent durch den digitalen Gründungsprozess. Seine Expertise im Gesellschaftsrecht gewährleistet eine rechtssichere Online-Gründung.

Virtuelle Hauptversammlungen und Online-Gesellschafterversammlungen als neuer Standard

Nach den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber virtuelle Hauptversammlungen nun dauerhaft im Aktiengesetz verankert. Dies bringt Vorteile für Unternehmen und Aktionäre:

  • Höhere Teilnahmequoten durch einfacheren Zugang
  • Kostenersparnis für Unternehmen
  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
Gleichzeitig entstehen neue rechtliche Herausforderungen:
  • Sicherstellung der Aktionärsrechte im virtuellen Format
  • Technische Anforderungen an die Durchführung
  • Anpassung der Satzungen


Auch in der GmbH können in der Satzung Regelungen zur Durchführung von Onlinegesellschafterversammlungen oder auch hybriden Gesellschafterversammlungen aufgenommen werden. Dafür bedarf es entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag, um das nicht nur zusammen mit allen Gesellschaftern, sondern auch im Falle der streitigen Gesellschafterversammlung sicherzustellen.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Rechtsanwalt Küpperbusch Unternehmen in Bielefeld umfassend zur Umsetzung virtueller Hauptversammlungen. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht eine optimale Gestaltung unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte.

Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht bietet Chancen für effizientere Prozesse. Gleichzeitig erfordert sie eine sorgfältige rechtliche Begleitung. Mit Notar Küpperbusch haben Unternehmen und Gründer in Bielefeld einen versierten Ansprechpartner für alle Fragen rund um Online-Gründungen und virtuelle Hauptversammlungen.

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Reform des Personengesellschaftsrechts: Neue Möglichkeiten für Unternehmer

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt seit dem 1. Januar 2024 weitreichende Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Für Unternehmer in Bielefeld und Umgebung ergeben sich dadurch neue Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarfe.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  1. Einführung eines GbR-Registers
  2. Unterscheidung zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger GbR
  3. Erweiterung der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit
  4. Neue Regelungen zu Gesellschaftsvermögen und -anteilen
  5. Änderungen bei Beschlussfassung und Informationsrechten


Besonders relevant für Unternehmer ist die Möglichkeit, eine GbR nun ins GbR-Register eintragen zu lassen. Dies erhöht die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und eröffnet neue Finanzierungsoptionen.

Wenn durch die Gesellschaft Immobilien erworben oder veräußert werden sollen, muss die Eintragung in das GbR – Register erfolgen. Ansonsten sind Immobilientransaktionen von GbR nicht mehr möglich.

Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld empfiehlt Unternehmern, ihre bestehenden Gesellschaftsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Seine Expertise im Gesellschaftsrecht ermöglicht eine optimale Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten. Wenn die GbR Immobilien kaufen oder verkaufen will, können Sie sich an Notar Küpperbusch für die Eintragung der GbR und den Kaufvertrag der Immobilie – ganz gleich ob Grundstück, Haus, Gewerbeimmobilie oder Wohnung wenden.

Handlungsbedarf für bestehende Gesellschaften:

  • Prüfung, ob eine Eintragung ins GbR-Register sinnvoll oder notwendig ist
  • Anpassung von Gesellschaftsverträgen an die neuen Regelungen
  • Überprüfung der Haftungsregelungen
  • Neugestaltung von Beschlussfassungsprozessen


Für Unternehmensgründer in Bielefeld bietet die Reform erweiterte Möglichkeiten bei der Wahl der passenden Rechtsform. Notar Küpperbusch berät umfassend zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Optionen und unterstützt bei der rechtssicheren Gestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Die Reform des Personengesellschaftsrechts modernisiert das deutsche Gesellschaftsrecht und schafft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Unternehmer. Mit der fachkundigen Unterstützung von Rechtsanwalt Küpperbusch können Unternehmen in Bielefeld die Chancen der Neuregelungen optimal nutzen und sich zukunftssicher aufstellen.

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Spezialisierung auf Gesellschafterstreitigkeiten

Unsere Kanzlei ist besonders auf die Klärung und Auseinandersetzung von Gesellschafterstreitigkeiten in Familienunternehmen spezialisiert, insbesondere in den Rechtsformen GmbH, GbR, GmbH & Co. KG sowie in Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten, Ärzten und Steuerberatern.

Notar und Rechtsanwalt Volker Küpperbusch verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Gesellschaften, Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern sowie Teilhabern von Familiengesellschaften. Wir beraten und vertreten Sie als Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Investor oder bei Unternehmensverkäufen und -übernahmen sowie im Generationenwechsel.

Gesellschaftsrechtliche Beratung in allen Gesellschaftsformen

Wir unterstützen Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen, sei es bei der Gründung, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, der Gesellschafterversammlung oder der Umstrukturierung von Gesellschaften. Unsere Expertise erstreckt sich auf alle gängigen Gesellschaftsformen, darunter GmbH, UG, GmbH & Co. KG, GbR, OHG, KG und Aktiengesellschaft (AG).

Gesellschafterstreit und gerichtliche Vertretung

Bei Gesellschafterstreitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen entschieden und zielorientiert. Wir kennen die einschlägige Rechtsprechung und arbeiten regelmäßig mit den Landgerichten in Bielefeld, Paderborn, Detmold und weiteren Gerichten in der Region sowie dem OLG Hamm zusammen. Wenn erforderlich, setzen wir Ihre Interessen auch gerichtlich durch.

Beratung zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoMiG)

Zum 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoMiG) in Kraft getreten. Das Recht der Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co.KG) hat sich wesentlich geändert und viele Regelungen sind dem GmbH – Recht angeglichen worden. Es gibt daher einen Anpassungsbedarf in vielen Gesellschaftsverträgen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen und beraten Sie zur erforderlichen Anpassung Ihrer Verträge und Satzungen.

Warum ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht?

Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Ihnen spezialisierte und praxisnahe Beratung in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen, sei es bei der Gründung, Reorganisation, Gesellschafterstreitigkeiten oder Unternehmensübernahmen. Wir berücksichtigen dabei auch steuerliche und kartellrechtliche Aspekte in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern.

Kontakt

Wenn Sie unsere Expertise in Anspruch nehmen möchten, senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens per E-Mail an:

Wir treten für Ihr Recht ein. Wir können freundlich und kooperativ Ihre Rechte durchsetzen. Wir können aber auch anders, wenn es nicht kooperativ klappt. Auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte ist uns nicht fremd.

Wir beraten Sie strategisch und in jeder Phase umfassend und individuell.