Neues Beschlussmängelrecht bei Personenhandelsgesellschaften

Erstveröffentlichung: 27. Februar 2025

Volker Küpperbusch Portrait Notar und Rechtsanwalt. Fachanwalt und Notar Bielefeld mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Markenrecht.

Volker Küpperbusch

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Neues Beschlussmängelrecht für OHG und KG ab 2024

Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden ab dem 1. Januar 2024 wichtige Änderungen im Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften wirksam.

Kernpunkte der Neuregelung:

  1. Einführung eines an Kapitalgesellschaften angelehnten Beschlussmängelrechts
  2. Unterscheidung zwischen nichtigen und anfechtbaren Beschlüssen (§§ 110 ff. HGB)
  3. Dreimonatige Klagefrist für anfechtbare Beschlüsse (§ 112 Abs. 1 S. 1 HGB), bei Gesellschaftsverträgen verkürzbar, aber nicht unter 1 Monat!
  4. Möglichkeit der Nichtigkeitsklage für nichtige Beschlüsse
  5. Klage richtet sich gegen die Gesellschaft, nicht mehr wie früher gegen (alle) Gesellschafter

Bedeutung für Unternehmer und Unternehmen:

Diese Neuregelung bringt mehr Rechtssicherheit für Personenhandelsgesellschaften. Sie ermöglicht eine effektivere Handhabung von Gesellschafterbeschlüssen und deren Anfechtung, ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften. Die alte Rechtsprechung ist aber nicht mehr ohne Weiteres anwendbar. Es kann mehr auf die Rechtsprechung im GmbH – Recht zurückgegriffen werden, diese trifft die neuen Regelungen eher.

Handlungsempfehlungen

  1. Überprüfung und Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge an die neue Rechtslage, Klärung von Fristen und gewollter Rechtssicherheit, wann spätestens gegen Beschlüsse vorgegangen werden muss
  2. Implementierung von Prozessen zur Dokumentation und Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen zur Verhinderung unklarer Lage im Klagefall
  3. Schulung von Geschäftsführern und Gesellschaftern zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen
  4. Einrichtung eines Monitoring-Systems für Beschlussfristen und potenzielle Anfechtungsgründe

Fazit:

Die Einführung des neuen Beschlussmängelrechts für Personenhandelsgesellschaften erfordert eine sorgfältige Anpassung bestehender Strukturen und Prozesse. Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld ist der ideale Partner für Unternehmen in Ostwestfalen, die ihre Gesellschaftsstrukturen an die neue Rechtslage anpassen möchten.

Als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und mit langjähriger Erfahrung aus streitigen Verfahren im Beschlußanfechtungsrecht kann er Sie umfassend bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben beraten und unterstützen. Seine Expertise in der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Begleitung von Gesellschafterversammlungen ist besonders wertvoll, um Ihr Unternehmen rechtssicher für die Zukunft aufzustellen.