Notar und Rechtsanwalt
Volker Küpperbusch in Bielefeld
Volker Küpperbusch ist Ihr erfahrener Notar und Rechtsanwalt in Bielefeld und anwaltlich auf die Bereiche Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Immobilienrecht und geistiges Eigentum spezialisiert. Mit der Erfahrung aus jahrzehntelanger Tätigkeit in mehreren bekannten mittelständischen Kanzleien in Gütersloh und Bielefeld und zahlreich abgeschlossenen Mandaten, ist er Ihr zuverlässiger Partner als Anwalt und Notar.
Seine Expertise als Fachanwalt und Notar deckt alle relevanten Felder im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Immobilienrecht und Erbrecht ab und umfasst auch die strategische Beratung und Prozessführung in diesen Bereichen.
Unsere Fachgebiete
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Als Notar in Bielefeld begleitet Volker Küpperbusch seine Mandanten bei sämtlichen notariellen Angelegenheiten, insbesondere im Immobilienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Mit tiefgehender Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in der Vertragsgestaltung und Beurkundung hilft er Mandanten dabei, Immobilienkäufe, Erbregelungen, Testamente, Unternehmensgründungen und Nachfolgeregelungen rechtssicher und strukturiert zu gestalten.
Im Immobilienrecht berät er sowohl Käufer als auch Verkäufer umfassend und sorgt für einen reibungslosen Ablauf von Grundstücks- und Immobilienverträgen. Seine notarielle Dienstleistung umfasst außerdem die rechtliche Absicherung komplexer Immobilientransaktionen und die Beurkundung von Kaufverträgen, Schenkungen und Grundpfandrechten.
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Volker Küpperbusch ist Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und berät Unternehmen umfassend in allen Aspekten des Wirtschaftsrechts. In Bielefeld steht er mit einer einzigartigen Kombination aus juristischem Know-how und strategischem Verständnis Unternehmen und Geschäftsführern zur Seite. Sein Beratungsfokus liegt auf der Gründung, Umstrukturierung und Reorganisation von Gesellschaften sowie der strategischen Beratung in Gesellschafterstreitigkeiten. Wir vertreten in Gesellschafterversammlung, Verhandlung zur Beendigung von Gesellschaft und Geschäftsführung und bei Geschäftsführerentlassung und Kündigung.
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Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt in Bielefeld bietet Volker Küpperbusch Unternehmen und Selbständigen umfassende Unterstützung im Markenrecht und im Schutz geistigen Eigentums. Ob es um die Anmeldung einer Marke, die Durchsetzung von Markenrechten oder den Schutz gegen Markenverletzungen geht – Herr Küpperbusch stellt sicher, dass seine Mandanten optimal beraten sind. Mit einer Vielzahl von Fällen im Bereich Markenrecht und geistigem Eigentum hat er Unternehmen dabei geholfen, effektive Schutzstrategien zu entwickeln und sich im Wettbewerb zu behaupten. Seine spezialisierte Beratung umfasst auch die Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten auf nationaler und internationaler Ebene. Die Markenanmeldung erfolgt vor dem DPMA, dem EUIPO für die europaweite Unionsmarke und international an der WIPO in Genf.
Durch die Kombination seiner langjährigen Berufserfahrung und spezialisierten Fachkenntnisse in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht bietet Volker Küpperbusch als Notar und Rechtsanwalt in Bielefeld maßgeschneiderte Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen. Als kompetenter Notar und Rechtsanwalt steht er Mandanten als Anwalt bei sämtlichen rechtlichen Fragen in diesem Bereich und umfassend in allen notariellen Angelegenheiten zur Seite und ist ein verlässlicher Partner für die langfristige Absicherung Ihrer rechtlicher Interessen.
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Im Erbrecht bietet Volker Küpperbusch eine fundierte und einfühlsame Beratung für Privatpersonen und Unternehmer. Seine langjährige Erfahrung erlaubt es ihm, sowohl als Notar als auch Anwalt maßgeschneiderte Nachfolgekonzepte und Testamentsgestaltungen zu erstellen, die den Wünschen und Anforderungen seiner Mandanten gerecht werden. Sein Leistungsspektrum reicht von der Testamentsgestaltung über die Nachlassverwaltung bis hin zur Unternehmensnachfolge.
Durch die sorgfältige Planung von Erbverträgen und Testamenten stellt er sicher, dass die Vermögensübergänge klar und steuerlich optimiert gestaltet sind. Anwaltlich vertritt die Kanzlei auch bei Pflichtteil, Erbauseinansersetzung, Teilungsversteigerung und Testamentsvollstreckung.
Unsere erfahrenen Mitarbeitenden sind seit vielen Jahren in ihrem Bereich tätig und spezialisiert. Durch die Zusammenarbeit des Anwalts und Notars mit den unterstützenden Mitarbeitenden ist stets das für Sie beste Ergebnis gewährleistet. Ihr Recht ist bei uns gesichert.