Neues gesetzliches Wettbewerbsverbot für OHG-Gesellschafter ab 2024
Im Zuge der Reform des Personengesellschaftsrechts wird ab dem 1. Januar 2024 ein gesetzliches Wettbewerbsverbot für Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) eingeführt.
Kernpunkte der Neuregelung:
- Einführung eines Wettbewerbsverbots für OHG-Gesellschafter (§ 117 HGB n.F.)
- Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bei Verstößen (§ 118 HGB n.F.)
- Angleichung an die bereits bestehenden Regelungen für Kommanditgesellschaften
Bedeutung für Unternehmer und Unternehmen:
Diese Neuregelung stärkt den Schutz der Gesellschaft vor Wettbewerbshandlungen ihrer eigenen Gesellschafter. Sie schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten.
Achtung: Für den Kommanditisten kann die Regelung nicht einfach übertragen werden. Ganz im Gegenteil gilt aufgrund von § 165 HGB die Regelung der §§ 117 und 118 HGB ausdrücklich nicht für Kommanditisten. Dieser unterliegt also als Kommanditist nicht automatisch einem Wettbewerbsverbot. Das kann es notwendig machen, ausdrücklich ein Wettbewerbsverbot etwa im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben. Auch das bedarf jedoch der Expertise eines erfahrenen Beraters wie Rechtsanwalt und Fachanwalt Küpperbusch, da ein vertragliches Wettbewerbsverbot stets dem Risiko unterliegt, wegen zu stark beschränkender Wirkung des betroffenen Gesellschafters unwirksam zu sein.
Handlungsempfehlungen
- Überprüfung bestehender Tätigkeiten der Gesellschafter auf mögliche Wettbewerbsverstöße
- Anpassung von Gesellschaftsverträgen zur Konkretisierung des Wettbewerbsverbots
- Implementierung von Compliance-Richtlinien zum Umgang mit Wettbewerbsverboten
- Schulung der Gesellschafter zu den neuen gesetzlichen Vorgaben und möglichen Konsequenzen
- Ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen, entworfen von einem Spezialisten und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
Fazit:
Die Einführung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots für OHG-Gesellschafter erfordert eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Strukturen und Vereinbarungen.
Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld ist der ideale Ansprechpartner für Unternehmen in Ostwestfalen, die ihre Gesellschaftsverträge und internen Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen möchten. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt er über umfassende Erfahrung in der Gestaltung von Wettbewerbsklauseln und kann Sie kompetent bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben beraten. Seine Expertise ist besonders wertvoll, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.