BGH-Urteil zum Gesellschafterausschluss in der GmbH
(Az. II ZR 13/22 vom 08.08.2023)
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. August 2023 (Az. II ZR 13/22) wichtige Grundsätze zum Gesellschafterausschluss in einer GmbH festgelegt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis des Gesellschaftsrechts.
Kernaussagen des Urteils:
- Aufgabe der sogenannten „Bedingungslösung“ bei Gesellschafterausschlüssen
- Wirksamkeit des Ausschlusses ist nicht mehr von der Zahlung einer Abfindung abhängig
- Ausschluss wird mit Rechtskraft des Gestaltungsurteils wirksam
- Präzisierung des Stimmverbots bei Eigeninteresse eines Gesellschafters
Bedeutung für Unternehmer und Unternehmen:
Diese Entscheidung vereinfacht den Prozess des Gesellschafterausschlusses erheblich. Unternehmen können nun effektiver gegen Gesellschafter vorgehen, die dem Unternehmenswohl schaden, ohne dass die sofortige Zahlung einer Abfindung den Ausschluss verzögert oder verhindert.
Handlungsempfehlungen
- Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge
- Implementierung klarer Regelungen zum Gesellschafterausschluss
- Sorgfältige Dokumentation von Gründen, die einen Ausschluss rechtfertigen könnten
- Beachtung des Stimmverbots bei Eigeninteressen in Gesellschafterbeschlüssen
Fazit:
Das BGH-Urteil stärkt die Position von Unternehmen im Umgang mit problematischen Gesellschaftern. Für die rechtssichere Umsetzung dieser neuen Rechtsprechung ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld verfügt über umfassende Expertise im Gesellschaftsrecht und kann Unternehmen in Ostwestfalen bei der Anpassung ihrer Gesellschaftsverträge und der Durchführung von Gesellschafterausschlüssen optimal unterstützen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht steht er Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite, um Ihre Unternehmensstruktur zukunftssicher zu gestalten.