Geschäftsführerhaftung

Erstveröffentlichung: 27. Februar 2025

Volker Küpperbusch Portrait Notar und Rechtsanwalt. Fachanwalt und Notar Bielefeld mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Markenrecht.

Volker Küpperbusch

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

BGH-Urteil zur Geschäftsführerhaftung wegen unterlassener Mindestlohnzahlung

(Az. II ZR 206/22 vom 23.07.2024)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 23. Juli 2024 (Az. II ZR 206/22) eine wegweisende Entscheidung zur Geschäftsführerhaftung bei unterlassener Mindestlohnzahlung getroffen. Das Gericht stellte klar, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich für die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns haften.

Kernaussagen des Urteils:

  1. Keine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Arbeitnehmern bei Unterschreitung des Mindestlohns
  2. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns trifft allein die GmbH als Arbeitgeberin
  3. Eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer ist nur in Ausnahmefällen möglich

Bedeutung für Unternehmer und Unternehmen:

Diese Entscheidung bringt Rechtssicherheit für Geschäftsführer von GmbHs. Sie müssen bei Nichtzahlung des Mindestlohns durch die Gesellschaft grundsätzlich keine persönliche Inanspruchnahme befürchten. Dennoch bleibt die Verantwortung des Geschäftsführers für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bestehen.

Handlungsempfehlungen

  1. Regelmäßige Überprüfung der Lohnzahlungen auf Einhaltung des Mindestlohns
  2. Implementierung interner Kontrollsysteme zur Sicherstellung gesetzeskonformer Vergütung
  3. Bei finanziellen Engpässen frühzeitig rechtliche Beratung einholen
  4. Dokumentation aller Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Fazit:

Obwohl das Urteil die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern einschränkt, bleibt die korrekte Umsetzung des Mindestlohngesetzes eine wichtige Aufgabe der Unternehmensführung. Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld ist der ideale Ansprechpartner für Unternehmer in Ostwestfalen, die ihre Prozesse und Verträge im Hinblick auf arbeitsrechtliche Vorschriften überprüfen und optimieren möchten. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht und seiner Expertise als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann er Sie kompetent bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Unternehmensstrukturen unterstützen.