Volker Küpperbusch Portrait Notar Rechtsanwalt Fachanwalt Bielefeld mit Landeswappen NRW

Notar für Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht in Bielefeld

Volker Küpperbusch

Unsere Kanzlei in Bielefeld bietet umfassende notarielle Dienstleistungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht an. Als erfahrener Notar in Bielefeld stehen wir Ihnen mit neutraler, sachkundiger Beratung zur Seite, um Ihre rechtlichen Anliegen kompetent und rechtssicher zu begleiten. Mit unserer Expertise in der Vertragsgestaltung sorgen wir dafür, dass rechtliche Probleme gar nicht erst entstehen, z.B. bei der Gründung einer GmbH, oder im Rahmen von Immobilienkaufverträgen. Folgende notarielle Tätigkeiten bieten wir an:

Aktuelles im Notariat

Als Notar in Bielefeld und Ostwestfalen spielt Volker Küpperbusch eine zentrale Rolle bei der Gründung von Unternehmen. Seine Expertise als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar macht ihn zum idealen Ansprechpartner für Unternehmer, die eine rechtssichere Firmengründung anstreben.

Beurkundung von Gesellschaftsverträgen

Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der AG oder der Komplementärin einer oder der GmbH & Co. KG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Notar Küpperbusch in Bielefeld übernimmt diese wichtige Aufgabe und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Er beurkundet individuelle Satzungen und Gesellschaftsverträge, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Gründer zugeschnitten sind.

Rechtssicherheit und Beratung

Als erfahrener Notar in Ostwestfalen berät Küpperbusch Unternehmensgründer umfassend zu allen rechtlichen Aspekten der Firmengründung. Er klärt über die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen auf und hilft bei der Wahl der passenden Unternehmensstruktur. Durch seine Expertise werden potenzielle Rechtsunsicherheiten von vornherein vermieden.

Handelsregisteranmeldung

Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags reicht Notar Küpperbusch die notwendigen Dokumente beim zuständigen Registergericht ein. Er sorgt dafür, dass alle Formalitäten für die Eintragung ins Handelsregister korrekt erledigt werden, was für die rechtliche Existenz der neuen Gesellschaft unerlässlich ist.

Spezielle Vereinbarungen

Neben dem Standardgesellschaftsvertrag kann der Notar in Bielefeld auch spezielle Vereinbarungen wie Investoren- oder Gesellschaftervereinbarungen beurkunden. Diese regeln beispielsweise den Einstieg weiterer Gesellschafter oder besondere Bedingungen der Beteiligung.

Online-Gründungen

Seit August 2022 bietet Notar Küpperbusch auch die Möglichkeit der Online-Gründung für bestimmte Gesellschaftsformen wie die UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH an. Dies ermöglicht Gründern, den Prozess bequem von zu Hause aus per Videokonferenz durchzuführen.

Langfristige Planung

Der Notar denkt bei der Unternehmensgründung auch an die Zukunft. Er berät zu Themen wie Unternehmensnachfolge und hilft, entsprechende Regelungen bereits im Gründungsvertrag zu verankern.

Expertise in Ostwestfalen

Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar in Bielefeld verfügt Volker Küpperbusch über umfassende Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Unternehmensgründungen in Ostwestfalen. Seine Kanzlei ist fest in der Region verwurzelt und versteht die spezifischen Bedürfnisse lokaler Unternehmer.

Fazit

Die notarielle Begleitung durch einen Experten wie Volker Küpperbusch ist für eine erfolgreiche und rechtssichere Unternehmensgründung in Bielefeld und Ostwestfalen unerlässlich. Seine Dienstleistungen gehen weit über die bloße Beurkundung hinaus und umfassen eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung im gesamten Gründungsprozess. Gründer profitieren von seiner langjährigen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis des Gesellschaftsrechts, was eine solide Basis für den Start und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens schafft.

Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar in Bielefeld ist Volker Küpperbusch ein ausgewiesener Experte für Unternehmensübertragungen, insbesondere für GmbH-Anteilskäufe und Unternehmenskäufe. Seine umfassende Expertise im Gesellschaftsrecht macht ihn zum idealen Ansprechpartner für Unternehmer und Investoren in Ostwestfalen, die eine rechtssichere und effiziente Unternehmensübertragung anstreben.

Beratung bei Unternehmensübertragungen

Notar Küpperbusch bietet eine ganzheitliche Beratung für alle Aspekte der Unternehmensübertragung an. Dies umfasst:

  • Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Struktur des zu übertragenden Unternehmens
  • Erörterung verschiedener Übertragungsmodelle (Asset Deal vs. Share Deal)
  • Steuerliche Optimierung der Transaktion in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • Beratung zu Haftungsrisiken und deren Minimierung
  • Entwicklung maßgeschneiderter Vertragskonzepte für komplexe Unternehmensstrukturen

Beurkundung von Anteilskäufen und Unternehmenskäufen

Als Notar in Bielefeld übernimmt Küpperbusch die rechtssichere Beurkundung von:

  • GmbH-Anteilskaufverträgen
  • Unternehmenskaufverträgen (Asset Deals)
  • Übertragungsverträgen für Personengesellschaftsanteile
  • Optionsvereinbarungen und Vorkaufsrechten


Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Verträge rechtswirksam sind.

Gestaltung komplexer Transaktionsstrukturen

Für anspruchsvolle Unternehmensübertragungen entwickelt Notar Küpperbusch maßgeschneiderte Lösungen:

  • Strukturierung von mehrstufigen Transaktionen
  • Gestaltung von Earn-out-Klauseln und Kaufpreisanpassungsmechanismen
  • Erarbeitung von Gesellschaftervereinbarungen bei teilweisen Anteilsübertragungen
  • Konzeption von Management-Buy-out oder Management-Buy-in Modellen

Due Diligence Unterstützung

Der Notar unterstützt bei der rechtlichen Due Diligence, indem er:

  • Gesellschaftsrechtliche Dokumente prüft und bewertet
  • Potenzielle rechtliche Risiken identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet
  • Die Übertragbarkeit von Verträgen und Genehmigungen überprüft

Koordination mit anderen Beratern

Notar Küpperbusch arbeitet eng mit anderen Fachberatern zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen:

  • Abstimmung mit Steuerberatern zur steueroptimalen Gestaltung
  • Koordination mit Wirtschaftsprüfern bei Unternehmensbewertungen
  • Zusammenarbeit mit M&A-Beratern bei größeren Transaktionen

Nachfolgeplanung und Unternehmensnachfolge

Bei familieninternen Nachfolgeregelungen berät der Notar zu:

  • Gestaltung von Schenkungsverträgen für Unternehmensanteile
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen zur Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Entwicklung von Stiftungsmodellen zur langfristigen Unternehmenssicherung

Handelsregisteranmeldungen und Vollzug

Nach der Beurkundung kümmert sich Notar Küpperbusch um:

  • Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Handelsregisteranmeldungen
  • Koordination mit dem zuständigen Registergericht in Bielefeld
  • Überwachung des Vollzugs der Transaktion

Fazit

Die notarielle Begleitung durch einen erfahrenen Experten wie Volker Küpperbusch ist für eine erfolgreiche und rechtssichere Unternehmensübertragung in Bielefeld und Ostwestfalen unerlässlich. Seine Dienstleistungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar gehen weit über die bloße Beurkundung hinaus und umfassen eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung im gesamten Transaktionsprozess. Unternehmer und Investoren profitieren von seiner langjährigen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis des Gesellschaftsrechts, was eine solide Basis für erfolgreiche Unternehmensübertragungen und Anteilskäufe schafft.

Fachanwaltliche oder notarielle Beratung zur Rechtsformwahl in Bielefeld und Ostwestfalen

Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar in Bielefeld ist Volker Küpperbusch ein ausgewiesener Experte für die Beratung zur Rechtsformwahl von Unternehmen. Seine umfassende Expertise erstreckt sich auf alle gängigen Rechtsformen, einschließlich Handelsgesellschaften, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften, GmbH und UG (haftungsbeschränkt).

Umfassende Analyse und Beratung

Notar Küpperbusch bietet eine ganzheitliche Beratung zur optimalen Rechtsformwahl an, die folgende Aspekte umfasst:

  • Detaillierte Analyse der individuellen Unternehmenssituation und -ziele
  • Erörterung der Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen
  • Berücksichtigung steuerlicher Aspekte in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • Betrachtung der Haftungsrisiken für die Gesellschafter
  • Evaluation der Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanforderungen
  • Prüfung der Flexibilität bei zukünftigen Unternehmensveränderungen

Spezifische Beratung zu einzelnen Rechtsformen

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Notar Küpperbusch erläutert die Vorteile der GmbH, wie die beschränkte Haftung und die flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Er berät zur Höhe des Stammkapitals und zur Struktur der Geschäftsführung.

UG (haftungsbeschränkt)

Als Alternative zur GmbH wird die UG (haftungsbeschränkt) mit ihren Besonderheiten, wie dem geringeren Stammkapital und den Rücklagenbildungspflichten, detailliert erklärt.

KG (Kommanditgesellschaft)

Der Notar informiert über die Struktur der KG mit Komplementären und Kommanditisten sowie über die unterschiedlichen Haftungsregelungen.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Für kleinere Unternehmen und Freiberufler erläutert Notar Küpperbusch die Besonderheiten der GbR, einschließlich der persönlichen Haftung der Gesellschafter.

Aktiengesellschaft (AG)

Bei Bedarf berät der Notar auch zur Gründung einer AG, erklärt die komplexere Organisationsstruktur und die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung über den Aktienmarkt.

Rechtssichere Gestaltung der gewählten Rechtsform

Nach der Wahl der geeigneten Rechtsform übernimmt Notar Küpperbusch die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung aller notwendigen Dokumente:

  • Erstellung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen
  • Anfertigung von Satzungen für Kapitalgesellschaften
  • Beratung und Beurkundung bei der Gründung von Tochtergesellschaften
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen und Geschäftsordnungen

Unterstützung bei der Umsetzung

Der Notar in Bielefeld begleitet den gesamten Gründungsprozess und unterstützt bei:

  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Koordination mit anderen beteiligten Beratern (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
  • Beratung zu notwendigen behördlichen Genehmigungen und Lizenzen

Langfristige Perspektive

Notar Küpperbusch denkt bei der Rechtsformwahl auch an die Zukunft des Unternehmens:

  • Beratung zu Wachstumsstrategien und möglichen Rechtsformwechseln
  • Hinweise zur Unternehmensnachfolge und Übertragbarkeit von Anteilen
  • Erläuterung von Möglichkeiten zur späteren Umwandlung oder Verschmelzung

Fazit

Die notarielle Beratung durch einen erfahrenen Experten wie Volker Küpperbusch ist für die Wahl der optimalen Rechtsform in Bielefeld und Ostwestfalen unerlässlich. Seine Dienstleistungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar umfassen eine ganzheitliche Beratung, die weit über die bloße Erläuterung von Rechtsformen hinausgeht. Unternehmer profitieren von seiner langjährigen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis des Gesellschaftsrechts, was eine solide Basis für den erfolgreichen Start und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens schafft.

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar Küpperbusch aus Bielefeld ist ein ausgewiesener Experte für Unternehmensnachfolge, insbesondere für Familienunternehmen in Ostwestfalen. Seine umfassende Expertise im Gesellschaftsrecht macht ihn zum idealen Ansprechpartner für eine strategische und rechtssichere Planung der Unternehmensnachfolge.

Strategische Planung der Unternehmensnachfolge

Notar Küpperbusch bietet eine ganzheitliche Beratung zur Unternehmensnachfolge an, die folgende Aspekte umfasst:

  • Analyse der aktuellen Unternehmensstruktur und Familiensituation
  • Entwicklung maßgeschneiderter Nachfolgekonzepte
  • Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten
  • Evaluation verschiedener Übertragungsmodelle
  • Langfristige Planung zur optimalen Nutzung von Steuerfreibeträgen

Steueroptimierte Übertragung

Eine steueroptimierte Übertragung auf die nächste Generation sollte langfristig geplant werden. Notar Küpperbusch berät zu verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Nießbrauchsregelungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der übergebenden Generation
  • Teilübertragungen zur optimalen Nutzung von Steuerfreibeträgen
  • Ausnutzung von Steuerbefreiungen für Unternehmensvermögen

Beurkundung von Nachfolgeregelungen

Als Notar in Bielefeld übernimmt Küpperbusch die rechtssichere Beurkundung von:

  • Übertragungsverträgen für GmbH-Anteile
  • Schenkungsverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Testamenten und Erbverträgen zur Regelung der Unternehmensnachfolge

Gestaltung komplexer Nachfolgestrukturen

Für anspruchsvolle Familienunternehmen entwickelt Notar Küpperbusch maßgeschneiderte Lösungen:

  • Erarbeitung von Poolvereinbarungen zur Bündelung von Gesellschafterinteressen
  • Konzeption von Stiftungsmodellen zur langfristigen Unternehmenssicherung
  • Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen bei teilweisen Anteilsübertragungen

Koordination mit anderen Beratern

Notar Küpperbusch arbeitet eng mit anderen Fachberatern zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen:

  • Abstimmung mit Steuerberatern zur steueroptimalen Gestaltung
  • Koordination mit Wirtschaftsprüfern bei Unternehmensbewertungen
  • Zusammenarbeit mit Finanzberatern zur Vermögensstrukturierung

Langfristige Perspektive

Bei der Planung der Unternehmensnachfolge denkt Notar Küpperbusch auch an die Zukunft des Familienunternehmens:

  • Beratung zu Wachstumsstrategien und möglichen Rechtsformwechseln
  • Entwicklung von Konfliktlösungsmechanismen für die Zukunft
  • Erarbeitung von Notfallplänen für unvorhergesehene Ereignisse

Fazit

Die notarielle Begleitung durch einen erfahrenen Experten wie Volker Küpperbusch ist für eine erfolgreiche und rechtssichere Unternehmensnachfolge in Bielefeld und Ostwestfalen unerlässlich. Seine Dienstleistungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar gehen weit über die bloße Beurkundung hinaus und umfassen eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung im gesamten Nachfolgeprozess. Unternehmer und Familien profitieren von seiner langjährigen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis des Gesellschaftsrechts, was eine solide Basis für eine gelungene Unternehmensnachfolge schafft.

Durch die frühzeitige und strategische Planung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte können erhebliche finanzielle Vorteile erzielt werden. Die Nutzung von Nießbrauchsregelungen und die schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen ermöglichen es, Steuerfreibeträge optimal auszuschöpfen und gleichzeitig die Kontrolle und finanzielle Absicherung der übergebenden Generation sicherzustellen.

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Notar Küpperbusch aus Bielefeld ist ein ausgewiesener Experte für Handelsverträge und Gesellschaftsverträge im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Als Notar in Bielefeld und Ostwestfalen bietet er umfassende Dienstleistungen zur Beglaubigung und Beurkundung dieser wichtigen rechtlichen Dokumente an.

Notarielle Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Notar Küpperbusch unterstützt Unternehmen, insbesondere GmbHs, bei der rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung verschiedener Vertragsarten:

Kooperationsverträge

Diese regeln die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, oft in Form von Joint Ventures oder strategischen Allianzen. Der Notar sorgt für eine klare Definition der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

Faktoringverträge

Hierbei verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an ein Factoringunternehmen. Die notarielle Beurkundung sichert die rechtliche Gültigkeit dieser Finanzierungsform.

Handelsvertreterverträge

Diese Verträge regeln die Beziehung zwischen einem Unternehmen und seinem selbstständigen Handelsvertreter. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Gesellschaftervereinbarungen

Diese ergänzen den Gesellschaftsvertrag einer GmbH und regeln zusätzliche Aspekte zwischen den Gesellschaftern. Notar Küpperbusch berät zur optimalen Gestaltung und beurkundet diese wichtigen Vereinbarungen.

Investorenverträge

Bei der Aufnahme neuer Investoren in eine GmbH beurkundet der Notar die Bedingungen des Einstiegs, einschließlich Unternehmensbewertung und Investitionshöhe.

Stille Beteiligungen

Diese Form der Unternehmensfinanzierung ermöglicht es Investoren, sich am Gewinn zu beteiligen, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Der Notar berät zu den rechtlichen Implikationen und beurkundet die Vereinbarungen.

Beherrschungsverträge

Diese Verträge regeln die Unterordnung der Leitung einer Gesellschaft unter eine andere. Die notarielle Beurkundung ist hier besonders wichtig, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen.

Gewinnabführungsvereinbarungen

Hierbei verpflichtet sich eine Gesellschaft, ihren gesamten Gewinn an eine andere abzuführen. Der Notar stellt sicher, dass alle steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Beherrschungsverträge und Gewinnabführungsverträge sind häufig zu beurkunden.

Escrowvereinbarungen

Diese Verträge regeln die treuhänderische Verwahrung von Vermögenswerten durch einen neutralen Dritten. Die notarielle Beurkundung garantiert die Rechtssicherheit dieser komplexen Vereinbarungen. Häufig geht es dabei um digitale Vermögenswerte.

Bedeutung notarieller Dienstleistungen

Die Beglaubigung und Beurkundung durch einen erfahrenen Notar wie Küpperbusch in Bielefeld ist von entscheidender Bedeutung für die Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit von Handels- und Gesellschaftsverträgen. Der Notar:

  • Prüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
  • Klärt über rechtliche Konsequenzen auf
  • Sorgt für eine ausgewogene und faire Vertragsgestaltung
  • Gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Erstellt rechtssichere Dokumente mit Beweiskraft

Expertise für Unternehmen

Notar Küpperbusch verfügt über besondere Expertise im Bereich des Unternehmensrechts.

Durch seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht und Notar in Bielefeld kann Küpperbusch eine ganzheitliche Beratung und Betreuung in allen Aspekten des Handels- und Gesellschaftsrechts anbieten. Seine Dienstleistungen tragen maßgeblich dazu bei, dass Unternehmen in Ostwestfalen auf einer soliden rechtlichen Grundlage agieren und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar Küpperbusch aus Bielefeld ist ein ausgewiesener Experte für komplexe Umstrukturierungen und Gründungsvorgänge im Unternehmensbereich. Seine umfassende Expertise erstreckt sich insbesondere auf Verschmelzungen, Ausgliederungen, Sachgründungen und Agio-Gründungen sowie die Übertragung vom Einzelkaufmann in die GmbH. Als Notar in Bielefeld und Ostwestfalen bietet er rechtssichere Lösungen für Unternehmen jeder Größe.

Verschmelzungen

Bei Verschmelzungen begleitet Notar Küpperbusch den gesamten Prozess von der Planung bis zur Umsetzung:

  • Erstellung und Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
  • Prüfung der erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Schlussbilanz
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • Anmeldung der Verschmelzung beim Handelsregister


Der Notar stellt sicher, dass die Verschmelzung rechtlich einwandfrei durchgeführt wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Er achtet besonders darauf, dass der Stichtag der Schlussbilanz bei Anmeldung der Verschmelzung nicht länger als acht Monate zurückliegt.

Ausgliederungen

Bei Ausgliederungen unterstützt Notar Küpperbusch Unternehmen in Bielefeld und Ostwestfalen bei der rechtssicheren Übertragung von Vermögensteilen:

  • Erstellung und Beurkundung des Ausgliederungsplans
  • Beratung zur optimalen Strukturierung der Ausgliederung
  • Koordination mit dem Handelsregister zur Eintragung der Ausgliederung


Der Notar erklärt den Unterschied zwischen verschiedenen Formen der Spaltung: Bei der Ausgliederung erhält der übertragende Rechtsträger selbst Anteile am übernehmenden Rechtsträger, während bei Auf- und Abspaltung die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers Anteile erhalten.

Sachgründung und Sacheinbringung

Notar Küpperbusch ist Experte für die komplexen Vorgänge der Sachgründung und Sacheinbringung:

  • Erstellung des Sachgründungsberichts
  • Prüfung und Bewertung der Sacheinlagen
  • Beurkundung der Gesellschaftsverträge bei Sachgründungen
  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Sacheinlagen


Er stellt sicher, dass die Werthaltigkeit der Sacheinlagen nachgewiesen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies ist besonders wichtig, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden.

Agio-Gründungen

Bei Agio-Gründungen berät Notar Küpperbusch zu den Besonderheiten dieser Gründungsform:

  • Gestaltung der Satzung unter Berücksichtigung des Agios
  • Beratung zur steueroptimalen Strukturierung des Agios
  • Beurkundung der Gründungsdokumente inklusive Agio-Vereinbarungen


Er erläutert die Vor- und Nachteile von Agio-Gründungen und hilft bei der Entscheidung, ob diese Gründungsform im konkreten Fall sinnvoll ist.

Übertragung vom Einzelkaufmann in die GmbH

Für Einzelunternehmer in Bielefeld und Ostwestfalen, die ihr Geschäft in eine GmbH umwandeln möchten, bietet Notar Küpperbusch umfassende Unterstützung:

  • Beratung zur optimalen Strukturierung der Übertragung
  • Erstellung und Beurkundung des Ausgliederungsplans
  • Prüfung der Werthaltigkeit des einzubringenden Unternehmens
  • Anmeldung beim Handelsregister


Der Notar achtet darauf, dass das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder zeitgleich mit der Ausgliederung angemeldet wird. Er berät auch zur Gestaltung der Bilanz und des Inventarverzeichnisses, die nicht älter als acht Monate sein dürfen.

Bedeutung notarieller Dienstleistungen bei Umstrukturierungen

Die Rolle des Notars bei diesen komplexen Vorgängen ist von entscheidender Bedeutung:

  • Gewährleistung der Rechtssicherheit durch fachkundige Beratung und Beurkundung
  • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Vermeidung von Formfehlern, die zur Unwirksamkeit führen könnten
  • Koordination mit anderen beteiligten Beratern (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)

Expertise für Unternehmen in Ostwestfalen

Notar Küpperbusch verfügt über besondere Expertise im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er unterstützt Unternehmen in Bielefeld und ganz Ostwestfalen bei Umstrukturierungen, Gründungen und Übertragungen. Seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt und Notar ermöglicht eine ganzheitliche Beratung, die alle rechtlichen und praktischen Aspekte berücksichtigt.

Vorteile der notariellen Begleitung

Die notarielle Begleitung durch Notar Küpperbusch bietet Unternehmen in Bielefeld und Ostwestfalen zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit durch fachkundige Gestaltung und Beurkundung
  • Vermeidung von Formfehlern und daraus resultierenden Haftungsrisiken
  • Optimale Strukturierung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  • Effiziente Abwicklung durch Erfahrung und Expertise
  • Neutrale Beratung zur Interessenwahrung aller Beteiligten

Fazit

Die notarielle Begleitung durch einen erfahrenen Experten wie Notar Küpperbusch ist für Verschmelzungen, Ausgliederungen, Sachgründungen, Agio-Gründungen und Übertragungen vom Einzelkaufmann in die GmbH in Bielefeld und Ostwestfalen unerlässlich. Seine Dienstleistungen gehen weit über die bloße Beurkundung hinaus und umfassen eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung im gesamten Prozess. Unternehmen profitieren von seiner langjährigen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis des Handels- und Gesellschaftsrechts, was eine solide Basis für erfolgreiche Umstrukturierungen und Gründungen schafft.

Immobilienrecht in Bielefeld

Zusätzliche notarielle Dienstleistungen in Bielefeld