Erbrecht Bielefeld

Rechtsanwalt im Erbrecht in Bielefeld und Ostwestfalen

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts bietet unsere Kanzlei bundesweit anwaltliche Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt Bielefeld und der gesamten Region Ostwestfalen. Im Erbrecht unterstützen wir Sie sowohl als Notar als auch als Rechtsanwalt

Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Bielefeld begleitet Notar und Rechtsanwalt Küpperbusch Sie in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten – von der Nachlassplanung über die Gestaltung von Testamenten bis hin zur Durchsetzung von Erbansprüchen.

Die Leistungen als Rechtsanwalt im Erbrecht umfassen unter anderem die Vertretung in Erbstreitigkeiten, die Durchsetzung von Erbansprüchen, des Pflichtteils sowie die Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Dabei liegt mein Fokus in der Gestaltung darauf, Ihre individuellen Wünsche rechtssicher umzusetzen und zukünftige Konflikte unter den Erben zu vermeiden.

Folgende Tätigkeiten zählen zu unseren Leistungen:

A

Aktuelles im Erbrecht

Keine passenden Beiträge gefunden.
B

Das Behindertentestament ist ein wichtiges rechtliches Instrument vor allem für Eltern von Kindern mit Behinderungen und absehbarer dauerhafter Hilfsbedürftigkeit, um deren finanzielle Zukunft abzusichern. Es ermöglicht, dass das behinderte Kind trotz Erbschaft weiterhin staatliche Unterstützungsleistungen erhält, während gleichzeitig sein Lebensstandard verbessert wird. Das ist die Aufgabe und der Charakter des Behindertentestaments – die Bewahrung des Vermögens vor dem Zugriff von Sozialleistungsträgern bei gleichzeitiger Nutzung zugunsten des Behinderten Kindes.

Hauptmerkmale des Behindertentestaments

  • Vorerbe-Regelung: Das behinderte Kind wird als Vorerbe eingesetzt, erhält aber nur die Erträge aus dem Vermögen.
  • Nacherbe-Bestimmung: Nicht behinderte Geschwister oder Organisationen werden als Nacherben festgelegt.
  • Testamentsvollstreckung: Eine lebenslange Testamentsvollstreckung wird angeordnet, um die Verwaltung des Erbes sicherzustellen.
  • Moderne Alternativen: Statt der Nutzung von Regelungen der Vorerbschaft und Nacherbschaft wird heute häufig je nach Bedarf auch eine Gestaltung über die sogenannte Vermächtnislösung gewählt.
  • Auswahl des richtigen Testaments: Die richtige Gestaltung eines Behindertentestaments hängt sehr stark von den persönlichen, familiären, gesundheitlichen und finanziellen Bedingungen der Familie ab. Die Gestaltung erstellen wir stets individuell und gemeinsam, um die für die Beteiligten richtige Lösung zu finden.

Rechtliche Grundlagen und Beratung

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach und bis heute die Rechtmässigkeit und Wirksamkeit der Gestaltung des Behindertentestaments bestätigt,
Zuletzt erfolgte dies umfänglich mit Beschluss vom 24. Juli 2019, AZ: XII ZB 560/18.

Konkret hat der BGH dazu gesagt:

„Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer – mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen – Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus.“

Für die Erstellung eines solchen Testaments ist eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Notar oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht unerlässlich. Es ist aber anerkannt weder moralisch noch rechtlich zu beanstanden, sondern „Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus“ wenn Eltern für ihr behindertes Kind einen Weg der Unterstützung suchen, der neben der staatlichen Hilfe auch dauerhaft und über das Ableben der Elter hinaus die Zukunft des behinderten Kindes absichert.

Das erkennt der BGH an und das wird auch von den Sozialämtern bei richtiger Gestaltung anerkannt und beachtet.

Experte für Behindertentestamente in Bielefeld

Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld ist ein erfahrener Experte für die Beratung und Erstellung von Behindertentestamenten. Als Notar und Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Erbrecht bietet er umfassende Unterstützung bei der Gestaltung maßgeschneiderter Lösungen für Familien mit behinderten Angehörigen.

Fazit

Das Behindertentestament ist ein wichtiges Instrument für Eltern von Kindern mit Behinderungen, um deren Zukunft abzusichern. Es erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Expertise. Durch die richtige Gestaltung kann sichergestellt werden, dass das behinderte Kind sowohl von staatlichen Leistungen als auch von zusätzlichen Mitteln aus dem Erbe profitiert, ohne dass das Familienvermögen an Sozialhilfeträger fällt. Notar Volker Küpperbusch in Bielefeld steht als kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung rechtssicherer Behindertentestamente zur Verfügung.

Leistungen von Notar Küpperbusch im Erbrecht

  • Fundierte und einfühlsame Beratung für Privatpersonen und Unternehmer
  • Erstellung maßgeschneiderter Nachfolgekonzepte und Testamentsgestaltungen
  • Umfassendes Leistungsspektrum von der Testamentsgestaltung bis zur Unternehmensnachfolge
  • Sorgfältige Planung von Erbverträgen und Testamenten für klare und steuerlich optimierte Vermögensübergänge
E

Die Erbschaftssteuer ist ein entscheidendes Thema für Erben und Erblasser. Um das Vermögen steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen oder Dritten steueroptimiert zuzuwenden, ist eine sorgfältige Nachlassplanung unerlässlich. Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld bietet hierzu umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen an.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer:

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad und den entsprechenden Freibeträgen ab. Hier eine Übersicht der aktuellen Freibeträge (Stand 01.01.2025): Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad und den entsprechenden Freibeträgen ab. Hier eine Übersicht der aktuellen Freibeträge:

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Steuerklasse

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

I

Kinder und Stiefkinder

400.000 Euro

I

Enkel (Eltern verstorben)

400.000 Euro

I

Enkel (Eltern leben)

200.000 Euro

I

Urenkel, Eltern, Großeltern

100.000 Euro

I

Geschwister, Nichten, Neffen

20.000 Euro

II

Sonstige Erben

20.000 Euro

III

Nur Beträge, die den jeweiligen Freibetrag übersteigen, unterliegen der Besteuerung.

Erbschaftssteuersätze nach Steuerklassen

Die folgende Tabelle zeigt die Steuersätze für die verschiedenen Steuerklassen in Abhängigkeit vom Wert des Erbes:

Wert des Erbes

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75.000 Euro

7 %

15 %

30 %

bis 300.000 Euro

11 %

20 %

30 %

bis 600.000 Euro

15 %

25 %

30 %

bis 6 Millionen Euro

19 %

30 %

30 %

bis 13 Millionen Euro

23 %

35 %

50 %

bis 26 Millionen Euro

27 %

40 %

50 %

über 26 Millionen Euro

30 %

43 %

50 %

Diese Steuersätze werden nur auf den Teil des Erbes angewendet, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt.

Weitere Steuerfreibeträge:

Es gibt weitere Steuerbefreiungen oder Steuerfreibeträge wie z.B. die vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des selbstbewohnten Familienheims oder der Übertragung von Unternehmensvermögen, die sehr wichtig sind und teilweise ganz erhebliche Verringerungen der Steuerlast erbringen. Zusammengefasst lässt sich sagen: Je grösser und je differenzierter Ihr Vermögen ist, desto wichtiger ist die strategische Nachfolgeplanung nicht nur im Unternehmensbereich, sondern auch in der Erbschaft. Durch vernünftige Gestaltung und optimierte Planung lässt sich vor allem in Zusammenarbeit eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht oder Notar mit Ihrem Steuerberater ein Anfall von Erbschaftssteuer vermeiden oder zumindest auf ein erträgliches Maß beschränken. Das ist Hauptkompetenz und Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch.

Steueroptimierte Vermögensübertragung und Erbschaft

Notar Volker Küpperbusch aus Bielefeld bietet umfassende Beratung zur steueroptimierten Vermögensübertragung. Durch geschickte Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und vorzeitigen Schenkungen lassen sich Steuern oft ganz vermeiden oder erheblich reduzieren.

Strategien zur Erbschaftssteuer-Vermeidung:

  1. Testament und Erbvertrag: Maßgeschneiderte Regelungen zur optimalen Ausnutzung von Freibeträgen.
  2. Vorzeitige Schenkungen: Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre.
  3. Nießbrauchsregelungen: Übertragung von Vermögen bei gleichzeitiger Sicherung von Einkünften.
  4. Wohnrechte: Reduzierung des steuerpflichtigen Vermögenswerts bei Immobilien.
  5. Steuerfreies Vermögen: Schaffung oder optimale Einbindung steuerbefreiten oder steuerbegünstigten Vermögens

Vorteile der notariellen Beratung

Als erfahrener Notar und Anwalt für Erbrecht bietet Volker Küpperbusch in Bielefeld:

  • Rechtssichere Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Individuelle Nachlassplanung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  • Professionelle Beratung zu komplexen erbrechtlichen Fragen
  • Beurkundung von Schenkungen und anderen Vermögensübertragungen

Fazit

Eine vorausschauende Nachlassplanung mit professioneller Unterstützung kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Notar Volker Küpperbusch in Bielefeld steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite, um Ihr Vermögen optimal und steuerschonend auf die nächste Generation zu übertragen. Durch die richtige Gestaltung von Testament, Erbvertrag, Schenkungen und Nießbrauchsregelungen lassen sich Erbschaftssteuern oft deutlich reduzieren oder ganz vermeiden.

Notar und Rechtsanwalt Volker Küpperbusch aus Bielefeld – Ihr Experte für Testament, Erbschein und Erbrecht

Notar und Rechtsanwalt Volker Küpperbusch aus Bielefeld ist ein ausgewiesener Experte für Erbrecht und steht Ihnen auch kurzfristig für die Stellung von Erbscheinanträgen oder für die Vertretung im Erbscheinsverfahren als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung.

Als erfahrener Anwalt für Erbrecht und Notar bietet er umfassende Beratung und Gestaltung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, von der Nachlassplanung über die Testamentsgestaltung bis hin zur Durchsetzung von Erbansprüchen, Eröffnung von Testamenten und Erbscheinsantrag.

Wenn ein Testament unklar ist, kann schon das Erbscheinsverfahren eine wichtige Stellschraube für die zukünftige Gestaltung und die drohende Auseinandersetzung sein. Wenn ein Erbscheinsantrag gestellt wird, prüft das Nachlassgericht, ob der Antrag zutrifft und wie ein – oftmals auch unerkannt – unklares – Testament auszulegen ist. Schon dort kommt es oft zu sehr schwierigen Auseinandersetzungen um den Inhalt von Testamenten, wenn sich die Erben nicht einig sind. Anders als Laien oftmals meinen, sind Testamente sehr häufig unklar oder führen zu ganz anderes Ergebnissen, als sie eigentlich nach dem Willen des Erblassers sollten oder als die Erben  meinen. Dann ist es wichtig, dass Sie als Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter frühzeitig Ihre Rechte wahren. Dabei hilft ein Anwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt und Notar Küpperbusch schon im Erbscheinsverfahren.

Was ist ein Erbschein und wann brauchen Sie ihn?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie benötigen ihn, um gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt über das geerbte Vermögen verfügen zu können. Besonders wichtig ist der Erbschein, wenn Sie gesetzlicher Erbe sind oder kein notarielles Testament vorliegt. Im Erbscheinsverfahren

Erbschein bei Immobilien

Für die Umschreibung ererbter Immobilien ebenso wie für deren Verkauf wird ein Erbschein benötigt, wenn kein notarielles Testament vom Erblasser vorliegt. Ein handschriftliches Testament reicht hierfür nicht aus. Nach dessen Eröffnung ist die Beantragung eines Erbscheins unumgänglich, wenn die Erbenstellung zur Umschreibung oder zum Verkauf nachgewiesen werden muss.

Allerdings kann auch eine notarielle Vollmacht, die über den Tod hinaus wirksam ist, einen Erbschein zwar nicht ersetzen, aber teilweise unnötig machen. Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch wird Sie dazu beraten, damit der für Sie kostengünstigste und schnellste Weg der Umsetzung gefunden wird.

Beantragung des Erbscheins

Den Erbschein können Sie entweder beim Notar oder direkt beim Nachlassgericht beantragen. Notar Küpperbusch in Bielefeld steht Ihnen hierbei mit seiner Expertise auch kurzfristig zur Seite. Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Dokumente, darunter:

  • Ausweis oder Reisepass zur Prüfung Ihrer Person
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Informationen, ob es einen Prozess über Ihr Erbrecht gibt
  • Namen und Anschriften der Miterben sowie der lebenden oder verstorbenen Verwandten des Erblassers, auch wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind;
  • Familienstammbuch
  • Testamente oder Erbverträge (falls vorhanden), ggf. mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts


Wenn Sie sich bei uns melden, werden wir Ihnen einen Fragebogen zusenden, der die wesentlichen Fragen abfragt. Auf der Basis entwerfen wir kurzfristig den Erbscheinsantrag und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

Kosten des Erbscheins

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert. Bitte beachten Sie, dass sowohl der Notar als auch das Nachlassgericht jeweils eine volle Gebühr berechnen werden. Bei einem Nachlass von 110.000 Euro betragen die Gebühren beispielsweise 546 Euro (davon 273 € für den Notar), zuzüglich der Mehrwertsteuer für die Beantragung über einen Notar. Daher kann es auch wegen der Kosten sinnvoll sein, zumindest wenn etwa wegen Immobilienbesitz absehbar ist, dass sonst ein Erbschein gebraucht wird, über die Gestaltung eines notariellen Testaments oder einer Vorsorgevollmacht den Erbschein zu ersetzen. Auch dazu kann Notar Küpperbusch Sie beraten und gemeinsam die für Sie richtige Lösung der Gestaltung mit Blick in die Zukunft erarbeiten.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Jeder Erbe, auch wenn mehrere gemeinschaftlich erben. Daneben sind beispielsweise auch der Testamentsvollstrecker sowie der Betreuer oder Vormund eines Erben antragsberechtigt.

Vorteile der Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht und Notar

Als Anwalt für Erbrecht kann Notar Küpperbusch Sie umfassend beraten und unterstützen. Er hilft Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, der Durchsetzung von Erbansprüchen und der Klärung von Fragen zum Pflichtteil. Seine Expertise erstreckt sich auch auf komplexe Fälle der Unternehmensnachfolge und steuerlich optimierte Vermögensübergänge.

Durch die Kombination seiner Tätigkeiten als Notar und Rechtsanwalt bietet Volker Küpperbusch in Bielefeld einen ganzheitlichen Service im Erbrecht. Er steht Ihnen sowohl bei der Erstellung von Testamenten als auch bei der Beantragung von Erbscheinen zur Seite und vertritt Sie kompetent in Erbstreitigkeiten.

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Sollte ein Testament angefochten werden, prüfe ich die rechtlichen Grundlagen und unterstütze Sie in der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung.

Außerdem umfasst unsere Beratung die Optimierung der Erbschaftsteuer und ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater Lösungen zur steuerlichen Optimierung Ihres Nachlasses.

Sollten Sie bisher keinen eigenen Steuerberater haben, werde ich Ihnen aus meinem Netzwerk einen Steuerberater empfehlen können. Mit meinem Standort in Bielefeld in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und direkt am Ostwestfalendamm – Abfahrt Stapenhorststrasse und Parkplätze im Parkhaus am Zwinger, bin ich auch für Mandanten aus der gesamten Region Ostwestfalen zentral erreichbar und biete fundierte Beratung in allen Bereichen des Erbrechts. Aufgrund der digitalen Aufstellung und der Nutzung von Videokonferenzen kann ich meine Leistung im Erbrecht jedoch bundesweit anbieten.

Als Notar in Bielefeld übernehme ich die Beurkundung erbrechtlicher Dokumente, darunter Testamente, Erbverträge und Erbscheinanträge. Insbesondere bei der Erstellung eines notariellen Testaments oder Erbvertrags sorge ich dafür, dass Ihre Anordnungen rechtlich einwandfrei und nach Ihren Wünschen rechtssicher umgesetzt werden. Ein solches Testament bietet den Vorteil, dass es weniger anfällig für Anfechtungen ist und von den Gerichten direkt anerkannt wird. Ein notarielles Testament ersetzt darüber hinaus in vielen Fällen einen Erbschein, was für die Erben eine spätere Abwicklung erheblich erleichtert und Kosten spart. Darüber hinaus biete ich als Notar auch Beratung und Beurkundung bei Erbverzichtserklärungen oder Ausschlagungen von Erbschaften, um eine rechtssichere Nachlassregelung in Bielefeld und Ostwestfalen zu gewährleisten.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Erbscheinverfahren. Sollte ein Erbschein benötigt werden, unterstütze ich Sie als Notar oder im Falle streitiger Erbscheinsanträge als Anwalt bei der Antragstellung und im laufenden Verfahren und kläre alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen. Auch in schwierigen Fällen, beispielsweise bei internationalen Erbfällen oder uneindeutigen Nachfolgeregelungen, stehe ich Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise in Bielefeld zur Seite.

Durch meine langjährige Erfahrung im Erbrecht als Anwalt und Notar biete ich Ihnen in Bielefeld und Ostwestfalen eine umfassende und rechtssichere Beratung – sowohl in der vorsorgenden Nachlassplanung als auch in der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche. Ich helfe Ihnen, ein Testament zu erstellen, das genau Ihren Wünschen entspricht, Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen und im Bedarfsfall einen Erbschein zu erlangen. Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz im Erbrecht, um Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter zu schützen.

Auf Wunsch oder durch Einsetzung durch das Nachlassgericht übernehme ich die Umsetzung von Testamenten und des Erblasserwillens als zertifizierter Testamentvollstrecker (AGT). So sorge ich auch bei großen oder komplizierten Nachlassfällen, z.B. bei minderjährigen oder persönlich eingeschränkten Erben für die sichere und seriöse Umsetzung des Willens des Erblassers für die Erben.

Neben der umfassenden Beratung im Erbrecht biete ich Ihnen kompetente Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an. Diese wichtigen Dokumente stellen sicher, dass Ihre Wünsche im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit rechtssicher festgelegt werden. So vermeiden wir, dass fremdbestimmt durch Dritte wie etwa gerichtlich eingesetzte Betreuer über Sie entschieden wird.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Bedarfsfall Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln darf. Als Notar und Rechtsanwalt in Bielefeld berate ich Sie umfassend zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, darüber zu entscheiden. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihrer Patientenverfügung, damit Ihre Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen klar und bindend dokumentiert sind.

Diese Dokumente sind ein unverzichtbarer Teil der Nachlass- und Vorsorgeplanung. Mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen in Bielefeld und der Region Ostwestfalen zur Seite, um Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu erstellen und rechtlich sicher zu gestalten. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Situationen berücksichtigt werden.

Durch meine Fachkenntnis im Erbrecht und in der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhalten Sie eine umfassende Beratung, die sowohl Ihre erbrechtlichen Interessen als auch Ihre persönliche Vorsorge optimal abdeckt.

Mit unserer Erfahrung und persönlichen und individuellen Umsetzung Ihres Auftrags können wir sowohl als Anwalt als auch als Notar die für Sie optimale Rechtsberatung in jeder Hinsicht sicherstellen.